WINTERDIENST

Zuverlässiger Winterdienst für sichere Gehwege und Eingänge - Dia Gebäudereinigung Graz

In den kalten Wintermonaten sorgt der Winterdienst von Dia Gebäudereinigung Graz dafür, dass Ihr Grundstück immer sicher und zugänglich bleibt. Ob Schnee räumen oder Eis beseitigen – wir übernehmen diese Aufgaben professionell und zuverlässig, damit Sie keine Sorgen haben müssen.


Wir bieten Ihnen eine schnelle und effiziente Lösung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Winterdienst laut § 93 StVO

Gehwege & Gehsteige

öffentliche Parkplätze

Garagenplätze

Fahrbahnen

Stiegenanlagen

öffentliche Verkehrsflächen

Schneeräumung (maschinell & manuell)

Salzstreuung

Splittstreuung

Übernahme der Haftung gem. §93

Durchführung von Sicherungsmaßnahmen

Tauwetterkontrolle

Professionelle Schneeräumung und Streudienste

Unsere Winterdienstleistungen umfassen das Schneeräumen von Gehwegen, Einfahrten und Parkplätzen sowie das Streuen von Salz oder Streumitteln, um die Bildung von Eis zu verhindern. Unser erfahrenes Team sorgt dafür, dass Ihre Flächen schnell und gründlich von Schnee und Eis befreit werden, sodass Unfälle und gefährliche Rutschgefahr vermieden werden.


Flexibilität und Verfügbarkeit rund um die Uhr

Bei Dia Gebäudereinigung Graz können Sie sich auf einen Winterdienst verlassen, der rund um die Uhr verfügbar ist. Besonders in den frühen Morgenstunden oder nachts sind wir für Sie da, um Ihre Gehwege und Zufahrten rechtzeitig vor der ersten Benutzung am Tag zu räumen und zu streuen. Wir bieten Ihnen eine flexible und zuverlässige Lösung, die auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen abgestimmt ist.

Für Privat- & Gewerbekunden

Unser Winterdienst von Dia Gebäudereinigung Graz ist nicht nur für private Haushalte, sondern auch für Gewerbekunden, Hausverwaltungen und Bauunternehmen geeignet. Wir sorgen dafür, dass Ihre Flächen jederzeit sicher sind – ganz gleich, ob es um ein großes Gewerbeobjekt oder eine kleine Wohnanlage geht.


Möchten Sie sich vor dem nächsten Winter absichern? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihren Winterdienst.

Vertragliche Bedingungen und Haftung – Winterdienst:

Die Dia-Gebäudereinigung, 8054 Graz, übernimmt im Winterdienst die Betreuung vertraglich festgelegter Flächen unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Hier findest du die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Leistungszeitraum & Einsatzzeiten:

Der Auftragnehmer, das heißt die Dia Gebäudereinigung mit Sitz in 8054 Graz, hat die Verpflichtung, die vonseiten des Auftraggebers definierten Flächen vom 1. November des aktuellen bis zum 31. März des nachfolgenden Jahres gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben in der Zeit von sechs bis 22 Uhr von Schnee zu befreien und bei Glatteis geeignetes Streugut auszubringen.

Der Winterdienst wird vom 1. November bis 31. März durchgeführt

Einsätze erfolgen täglich zwischen 6:00 und 22:00 Uhr

Gilt für alle vertraglich definierten Flächen

Gesetzliche Grundlagen:

Ausführung nach § 93 StVO

Bei andauerndem Schneefall: Räum- und Streuintervalle alle 5 bis 7 Stunden

Reaktion auf Glättebildung oder Schneefall: innerhalb von 4 Stunden

Schneeräumung und Streuung erfolgen gesetzeskonform, sofern keine Sondervereinbarung besteht

Organisation & Durchführung:

Arbeiten werden mit eigenen Maschinen und Geräten der Firma ausgeführt

Freie Gestaltung des Arbeitsablaufs durch den Auftragnehmer

Reaktion auf Glättebildung oder Schneefall: innerhalb von 4 Stunden

Auswahl des Streumaterials erfolgt nach gesetzlicher Vorschrift

Umgang mit größeren Schneemengen:

Bei Schneehöhen über 80 cm entfällt die Pflicht zur weiteren Schneeanhäufung

Lagerung des Schnees kann nutzbare Flächen vorübergehend einschränken

Vorsorge & Nachbereitung:

Vorbeugendes Streuen bei Glättewarnungen ist inkludiert

Streusplitt darf 10 Tage lang nicht entfernt werden – sonst entfällt die Haftung

Nach Saisonende: Entfernung des Splitts von den vertraglich festgesetzten Verkehrswegen bzw. -flächen durch den Auftragnehmer

Einschränkungen & Sonderleistungen:

Bei blockierten Flächen (z. B. durch parkende Autos, Mülltonnen): Keine Durchführung möglich

Versäumte Räumungen müssen gesondert beauftragt werden

Nicht verpflichtet und nicht haftbar ist der Auftragnehmer für die Entfernung von Eis bzw. Schnee zum Beispiel aufgrund von Schneeräumung der öffentlichen Verkehrsflächen, Dachlawinen, Schmelzwasser und dergleichen. Sonderleistungen wie Schneeabtransport, Warnstangen oder Tauwetterkontrollen sind nicht im Grundpaket enthalten und separat zu vereinbaren

Zugang zu versperrten Bereichen:

Bei Räumung von abgeschlossenen Innenflächen müssen dem Auftragnehmer im Vorfeld zwei Schlüssel übergeben werden

Haftung:

Haftung besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten

Grundlage sind die StVO sowie die Kundmachungen der Stadt Graz

Nicht gehaftet wird unter anderem für:

Schäden, die infolge von Zufall, Verhalten vonseiten des Auftraggebers oder höherer Gewalt entstehen, sowie für Unfälle durch Verschmutzungen auf geräumten/bestreuten Flächen, die zu einem Zeitpunkt nach dem durchgeführten Winterdienst durch dritte Parteien erfolgt sind.

Schäden, die von Verunreinigungen als Folge von Dachlawinen oder Schmelzwasser herrühren, sofern der Auftragnehmer nicht für die Tauwetterkontrolle verantwortlich ist, sowie für Schäden, die trotz höchster Sorgfalt im Rahmen der Schneeräumung entstanden sind.

Schäden, die durch das Zusammenschieben, Auftürmen und Lagern des Schnees sowie bei unklarer Abgrenzung der einzelnen Flächen aufgrund des Schnees durch Streumaterial oder Räumgeräte entstanden sind.

die nicht termintreu durchgeführte Schneeräumung bei Extremwetter.

Bitte beachten Sie, dass Schäden innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden der Dia Gebäudereinigung in 8054 Graz gemeldet werden müssen.

Vertrauen Sie auf Dia Gebäudereinigung Graz für einen sicheren Winter!

Verlassen Sie sich im Winter auf uns – wir sorgen für sichere Wege, Parkflächen und Zufahrten, damit Sie auch bei Eis und Schnee bestens vorbereitet sind.